Beteiligte Die verschiedenen Akteure, die an der Bearbeitung eines Antrags auf gerontologischen Zuschusses (GERO) beteiligt sind

Im System des gerontoilogischen Zuschusses gibt es zwei Akteure:

  • Der FNS
  • Die Einrichtungen, die gemäß dem Gesetz vom 8. September 1998 zugelassen sind

Ablauf des Verfahren GERO

Anträge auf gerontologischen Zuschuss werden in der Regel in Einrichtungen ausgefüllt.

Der FNS prüft, ob die Vergabebedingungen erfüllt sind und zahlt gegebenenfalls den Zuschuss direkt an die Institution aus.

Liste der zugelassenen Einrichtungen

Sie können die Liste der zugelassenen Einrichtungen auf der Website des Familienministeriums einsehen.

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