Wiedereinführung des Steuergutschriftäquivalents

Wiedereinführung des Steuergutschriftäquivalents (ECI).

Die Empfänger des Einkommens zur sozialen Eingliederung (Revis) werden darüber informiert, dass das Steuergutschriftäquivalent (ECI) von 84 €, das jedem erwachsenen Empfänger im Haushalt zusteht, rückwirkend zum 01.04.2023 wiedereingeführt wird.

Die Neuberechnung des Einkommens zur sozialen Eingliederung mit diesem Äquivalent wird am 01.08.2023 ausgezahlt.

Die ECI wird bis zum 31.12.2024 fällig.

Empfänger von Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH) werden darüber informiert, dass das Steuergutschriftäquivalent (ECI) von 84 € rückwirkend zum 01.04.2023 wiedereingeführt wird und am 01.08.2023 ausgezahlt wird.

Das ECI wird bis zum 31.12.2024 fällig.

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