FAQ Häufig gestellte Fragen zum Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS)

Wie kann ich REVIS beantragen?

Die Formulare stehen auf der Website https://www.fns.lu/ zur Verfügung.

Das Formular „Teil 1“ umfasst die Informationen über den Haushalt und muss von jedem Mitglied des Haushalts, das als Empfänger betrachtet werden möchte, unterzeichnet werden.

Ein Formular „Teil 2“ ist für jeden Erwachsenen, der REVIS beantragen möchte, beizufügen.

Welches sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Bezug von REVIS?

  • über ein Aufenthaltsrecht verfügen, im Hauptregister des Nationalen Registers natürlicher Personen (RNPP) eingetragen sein und sich tatsächlich am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts aufhalten;
  • mindestens 25 Jahre alt sein;
  • über Einkünfte verfügen, die unter den Obergrenzen liegen, die im Gesetz über das Einkommen zur sozialen Eingliederung festgelegt sind;
  • bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein;
  • bereit sein, alle noch nicht genutzten Möglichkeiten nach luxemburgischem oder ausländischem Recht auszuschöpfen, um die eigene Situation zu verbessern (prüfen, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder auf eine Rente besteht).

Was ist unter einer „häuslichen Gemeinschaft“ zu verstehen?

Zu einer häuslichen Gemeinschaft gehören alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, über ein gemeinsames Budget verfügen und keine Belege dafür liefern können, dass sie an einem anderen Ort leben.

Kann ich vor dem 25. Lebensjahr REVIS beziehen?

Ja, es gibt Ausnahmen, die es einer Person unter 25 Jahren ermöglichen, REVIS zu beziehen, wenn:

  • sie ein Kind aufzieht, für das Kindergeld bezogen wird;
  • sie schwanger ist (ab 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Datum der Geburt, durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt);
  • sie volljährig ist, aufgrund einer Krankheit oder Behinderung jedoch nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt innerhalb der im REVIS-Gesetz festgelegten Grenzen zu verdienen (gegen Vorlage eines ärztlichen Gutachtens eines vom FNS beauftragten Arztes);
  • sie Hilfskraft einer Person ist, die Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht.

Muss ich bei der Arbeitsagentur gemeldet sein, wenn ich bereits in Vollzeit arbeite?

Personen, die in Vollzeit arbeiten, sind von der Verpflichtung, bei der Arbeitsagentur gemeldet zu sein, befreit.

Muss ich bei der Arbeitsagentur gemeldet sein, wenn ich eine Rente beziehe?

Nein. Personen, die eine Alters- oder Invaliditätsrente beziehen, sind von dieser Verpflichtung befreit.

Muss ich bei der Arbeitsagentur gemeldet sein, wenn ich 65 Jahre alt bin?

Nein. Personen, die älter als 65 Jahre sind, sind von dieser Verpflichtung befreit.

Muss ich bei der Arbeitsagentur gemeldet sein, wenn ich ein Gymnasium besuche?

Nein. Schüler, die eine weiterführende Schule besuchen, sind von dieser Verpflichtung befreit.

Ich bin in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung und glaube nicht, dass ich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Muss ich medizinische Berichte vorlegen?

Nein. Wenn medizinische Gründe vorliegen, organisiert der FNS eine medizinische Untersuchung.

Gibt es besondere Bestimmungen für Selbstständige?

Selbstständige können ebenfalls REVIS beantragen, wenn ihr Einkommen unter dem im REVIS-Gesetz festgelegten Minimum liegt. Sie können für einen Zeitraum von sechs Monaten, der einmal verlängert werden kann, von der Verpflichtung befreit werden, sich bei der ADEM als arbeitssuchend zu melden, wenn sie kein Erwerbseinkommen erzielen, das mindestens dem sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer entspricht. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie sich bei der Arbeitsagentur anmelden, wenn ihr Berufseinkommen unter dem sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer liegt.

Kann ich REVIS erhalten, wenn ich meine berufliche Tätigkeit freiwillig aufgegeben oder reduziert habe?

Im Allgemeinen nicht. Der FNS kann jedoch Ausnahmen aus Gründen gewähren, die mit der familiären, beruflichen oder gesundheitlichen Situation der Person zusammenhängen, ordnungsgemäß dokumentiert sind und den Antrag auf Erhalt von REVIS unterstützen.

Kann ich REVIS erhalten, wenn ich mich weigere, mit der Arbeitsagentur (ADEM) oder dem Nationalen Amt für soziale Eingliederung (ONIS) zusammenzuarbeiten?

Nein. Eine Strafe der ADEM oder des ONIS führt zur Ablehnung von REVIS.

Kann ich REVIS beziehen, wenn ich im Gefängnis bin?

Nein, außer bei offenem Vollzug oder einer Bewährungsstrafe bzw. bei Tragen einer elektronischen Fußfessel.

Kann ich REVIS beziehen, wenn ich einem Hochschulstudium nachgehe?

Nein. Alle Formen des Hochschulstudiums sind nach dem REVIS-Gesetz ausgeschlossen.

Kann ich ins Ausland verreisen, wenn ich REVIS beziehe?

Ja. Allerdings muss jede Auslandsreise im Voraus beim FNS gemeldet werden. Die Dauer der Abwesenheit darf 35 Kalendertage pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

Welchen Unterschied gibt es zwischen der Eingliederungszulage und der Aktivierungszulage?

Die Eingliederungszulage ist eine Finanzhilfe zugunsten eines Haushalts. Sie wird auf der Grundlage der Haushaltsmitglieder und des Haushaltseinkommens festgelegt.

Die Aktivierungszulage beziehen Personen, die an einer Aktivierungsmaßnahme teilnehmen. Sie wird monatlich auf Basis des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer gezahlt und richtet sich nach den für den Einsatz geleisteten Stunden.

Wie hoch ist die Eingliederungszulage?

Die Eingliederungszulage umfasst:

  • einen Basisbetrag pro Haushalt für die Gemeinkosten, der 901,94 € (Index 944,43) beträgt 
  • (dieser Betrag erhöht sich um 135,33 € (Index 944,43) für einen Haushalt mit einem oder mehreren Kindern, die kindergeldberechtigt sind);
  • einen Basisbetrag pro Erwachsenem, der 901,94 € (Index 944,43) entspricht;
  • einen Basisbetrag pro Kind, das kindergeldberechtigt ist, der 280,03 € (Index 944,43) entspricht
  • (dieser Betrag erhöht sich um 82,73 € (Index 944,43) pro Kind, das Kindergeld in einem Alleinerziehenden-Haushalt bezieht).

Ist Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) pfändbar?

Nein. Das Sozialamt kann jedoch einen Abzug verlangen, wenn es im Namen des Empfängers Strom- und Wasserrechnungen bezahlt hat oder das Sozialamt die Miete vorgestreckt hat.

Muss Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) zurückgezahlt werden?

Ja, wenn die Leistung zu Unrecht gezahlt wurde, muss sie zurückerstattet werden.

Ja, wenn der Begünstigte zu Vermögen gekommen ist.

Um die Rückzahlung sicherzustellen, wird eine Hypothekeneintragung vorgenommen.

Wie lange dauert es, bis der FNS seine Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung mitteilt?

Der FNS teilt seine Entscheidung innerhalb von maximal 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen mit.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie binnen 40 Tagen nach Zustellung der jeweiligen Entscheidung eine Beschwerde beim Schiedsgericht der Sozialversicherung (Conseil arbitral de la sécurité sociale) einreichen.

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