Datenschutz

Die Aufgaben des FNS

Der Nationale Solidaritätsfonds (Fonds National de Solidarité - FNS) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die für verschiedene Aufgaben von öffentlichem Interesse im Rahmen der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zuständig ist.

Der FNS ist für die Verwaltung und Zahlung der verschiedenen Sozialhilfeleistungen zuständig, insbesondere:

Verwaltung des Einkommens zur sozialen Eingliederung (revenu d'inclusion sociale)

Informationsblatt zum Datenschutz

Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben von öffentlichem Interesse erhebt und verwendet der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) Ihre personenbezogenen Daten, um die Bearbeitung Ihrer Akte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Juli 2018 über das Einkommen zur sozialen Eingliederung (revenu d’inclusion sociale - Revis) und den entsprechenden per großherzoglicher Verordnung festgelegten Durchführungsbestimmungen zu ermöglichen. Das Gesetz vom 30. Juli 1960 über die Einrichtung eines Nationalen Solidaritätsfonds ist anwendbar.

Die Verarbeitung hat daher folgenden Zweck:

  • Feststellung der Ansprüche und Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen sowie der Bedingungen für die Gewährung der Leistung und die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs;
  • Zahlung der Leistung;
  • Kontrolle der Bedingungen für die Überprüfung und ggf. für die Rückforderung der gewährten Leistung;
  • Erstellung von Statistiken und Tätigkeitsberichten.

Diese Informationen müssen korrekt sein und die tatsächliche Situation widerspiegeln, da Ihr Antrag ansonsten nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Es drohen Strafen bei Falschangaben.

Die Daten werden nach einer Zwischenspeicherung von zwei Jahren nach der vollständigen Rückzahlung der Leistung bzw. zwei Jahre nach dem Tod des letzten Begünstigten der häuslichen Gemeinschaft, wenn keine Rückforderung der Leistung möglich ist, vernichtet.

Der Fonds überprüft systematisch die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs, indem er die Daten in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einem beitragspflichtigen System und die Adressdaten, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) gemeldet sind, überprüft. Darüber hinaus wird Folgendes punktuell überprüft:

  • die Daten zum Einkommen, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen gemeldet wurden;
  • der Status in Bezug auf das Aufenthaltsrecht – bei der Einwanderungsbehörde;
  • die Daten des Grundbuchs – beim Kataster- und Vermessungsamt;
  • die Daten zu Immobilienvermögen – bei der Steuerverwaltung;
  • die Erbschaftserklärung – bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung;
  • die Entscheidung über die Gewährung einer Leistung von einer Einrichtung der sozialen Sicherheit.

Die Daten können an das Nationale Amt für soziale Eingliederung, die Arbeitsagentur, die Nationale Rentenversicherungskasse und die Einwanderungsbehörde weitergeleitet werden.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Übertragbarkeit der Personen, die von den durchgeführten Verarbeitungen betroffen sind.

Die Nationale Kommission für den Datenschutz mit Sitz in 15, boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux kann mit einer Beschwerde oder Klage befasst werden.

Alle Informationsanfragen oder Anfragen in Bezug auf die Ausübung Ihrer Rechte können per E-Mail an den Nationalen Solidaritätsfonds (dataprotection.fns@secu.lu) oder per Post an unseren Datenschutzbeauftragten (DPO) an folgende Adresse gerichtet werden:

Commissariat du Gouvernement à la protection des données auprès de l’État

5, rue Plaetis

L-2338 Luxemburg

Verwaltung des Einkommens für schwerbehinderte Personen (revenu pour personnes gravement handicapées)

Informationsblatt zum Datenschutz

Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben von öffentlichem Interesse erhebt und verwendet der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) Ihre personenbezogenen Daten, um die Bearbeitung Ihrer Akte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes vom 12. September 2003 über die Schaffung eines Anspruchs auf ein Einkommen für schwerbehinderte Personen (revenu pour personnes gravement handicapées - RPGH) und den entsprechenden per großherzoglicher Verordnung festgelegten Durchführungsbestimmungen zu ermöglichen. Das Gesetz vom 30. Juli 1960 über die Einrichtung eines Nationalen Solidaritätsfonds ist anwendbar.

Die Verarbeitung hat daher folgenden Zweck:

  • Feststellung der Ansprüche und Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen sowie der Bedingungen für die Gewährung der Leistung und die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs;
  • Zahlung der Leistung;
  • Kontrolle der Bedingungen für die Überprüfung und ggf. für die Rückforderung der gewährten Leistung;
  • Erstellung von Statistiken und Tätigkeitsberichten.

Diese Informationen müssen korrekt sein und die tatsächliche Situation widerspiegeln, da Ihr Antrag ansonsten nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Es drohen Strafen bei Falschangaben.

Die Daten werden nach einer Zwischenspeicherung von zwei Jahren nach dem Tod des Begünstigten vernichtet.

Der Fonds überprüft systematisch die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs, indem er die Daten in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einem beitragspflichtigen System und die Adressdaten, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) gemeldet sind, überprüft. Darüber hinaus wird Folgendes punktuell überprüft:

  • die Daten zum Einkommen, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen gemeldet wurden;
  • der Status in Bezug auf das Aufenthaltsrecht – bei der Einwanderungsbehörde;
  • die Daten des Grundbuchs – beim Kataster- und Vermessungsamt;
  • die Daten zu Immobilienvermögen – bei der Steuerverwaltung;
  • die Erbschaftserklärung – bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung;
  • die Entscheidung über die Gewährung einer Leistung von einer Einrichtung der sozialen Sicherheit.

Die verarbeiteten Daten können an die Arbeitsagentur, die Nationale Rentenversicherungskasse und an die Einwanderungsbehörde weitergeleitet werden.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Übertragbarkeit der Personen, die von den durchgeführten Verarbeitungen betroffen sind.

Die Nationale Kommission für den Datenschutz mit Sitz in 15, boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux kann mit einer Beschwerde oder Klage befasst werden.

Alle Informationsanfragen oder Anfragen in Bezug auf die Ausübung Ihrer Rechte können per E-Mail an den Nationalen Solidaritätsfonds (dataprotection.fns@secu.lu) oder per Post an unseren Datenschutzbeauftragten (DPO) an folgende Adresse gerichtet werden:

Commissariat du Gouvernement à la protection des données auprès de l’État

5, rue Plaetis

L-2338 Luxemburg

Verwaltung der Teuerungszulage (allocation de vie chère)

Informationsblatt zum Datenschutz

Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben von öffentlichem Interesse erhebt und verwendet der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) Ihre personenbezogenen Daten, um die Bearbeitung Ihrer Akte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu ermöglichen, die in der Verordnung des Regierungsrats über die Gewährung einer Teuerungszulage (allocation de vie chère) festgelegt sind. Das Gesetz vom 30. Juli 1960 über die Einrichtung eines Nationalen Solidaritätsfonds ist anwendbar.

Die Verarbeitung hat daher folgenden Zweck:

  • Feststellung der Ansprüche und Überprüfung der Voraussetzungen für den Anspruch auf die Leistung;
  • Zahlung der Leistung;
  • Erstellung von Statistiken und Tätigkeitsberichten.

Diese Informationen müssen korrekt sein und die tatsächliche Situation widerspiegeln, da Ihr Antrag ansonsten nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Es drohen Strafen bei Falschangaben.

Die Daten werden nach einer Zwischenspeicherung von zwei Jahren vernichtet.

Der Fonds überprüft systematisch die Bedingungen für die Gewährung der Leistung, indem er die Adressdaten, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) gemeldet sind, sowie die Daten zum Bezug eines Studentenstipendiums beim Dokumentations- und Informationszentrum für die Hochschulbildung (CEDIES) überprüft. Darüber hinaus wird Folgendes punktuell überprüft:

  • die Daten zum Einkommen, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen gemeldet wurden;

Die Daten können an das Syndicat intercommunal de gestion informatique und an die Wohnsitzgemeinde weitergeleitet werden, um Ihnen ein vorausgefülltes Formular für eine Teuerungszulage für das Folgejahr zukommen zu lassen und Ihrer Wohnsitzgemeinde zu ermöglichen, Ihren Anspruch auf eine zusätzliche Teuerungszulage gemäß den jeweiligen Gemeindevorschriften zu überprüfen.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Übertragbarkeit der Personen, die von den durchgeführten Verarbeitungen betroffen sind.

Die Nationale Kommission für den Datenschutz mit Sitz in 15, boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux kann mit einer Beschwerde oder Klage befasst werden.

Alle Informationsanfragen oder Anfragen in Bezug auf die Ausübung Ihrer Rechte können per E-Mail an den Nationalen Solidaritätsfonds (dataprotection.fns@secu.lu) oder per Post an unseren Datenschutzbeauftragten (DPO) an folgende Adresse gerichtet werden:

Commissariat du Gouvernement à la protection des données auprès de l’État

5, rue Plaetis

L-2338 Luxemburg

Verwaltung des Unterhaltsvorschusses und der Beitreibung des Unterhalts

Informationsblatt zum Datenschutz

Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben von öffentlichem Interesse erhebt und verwendet der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) Ihre personenbezogenen Daten, um die Bearbeitung Ihrer Akte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Juli 1980 über den Unterhaltsvorschuss und die Eintreibung von Unterhaltszahlungen und den entsprechenden per großherzoglicher Verordnung festgelegten Durchführungsbestimmungen zu ermöglichen. Das Gesetz vom 30. Juli 1960 über die Einrichtung eines Nationalen Solidaritätsfonds ist anwendbar.

Die Verarbeitung hat daher folgenden Zweck:

  • Feststellung der Ansprüche und Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen sowie der Bedingungen für die Gewährung der Leistung und die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs;
  • Zahlung der Leistung;
  • Kontrolle der Bedingungen für die Überprüfung und ggf. für die Rückforderung der gewährten Leistung;
  • Erstellung von Statistiken und Tätigkeitsberichten.

Diese Informationen müssen korrekt sein und die tatsächliche Situation widerspiegeln, da Ihr Antrag ansonsten nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Es drohen Strafen bei Falschangaben.

Die Daten werden nach einer Zwischenspeicherung von zwei Jahren nach der vollständigen Rückzahlung der Leistung bzw. zwei Jahre nach dem Tod des Begünstigten bzw. der Schuldner, wenn keine Rückforderung der Leistung möglich ist, vernichtet.

Der Fonds überprüft systematisch die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs, indem er die Daten in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einem beitragspflichtigen System und die Adressdaten, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) gemeldet sind, überprüft. Darüber hinaus wird Folgendes punktuell überprüft:

  • die Daten zum Einkommen, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen gemeldet wurden;
  • die Daten des Grundbuchs – beim Kataster- und Vermessungsamt;
  • die Daten zu Immobilienvermögen – bei der Steuerverwaltung;
  • die Erbschaftserklärung – bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung.

Die Daten können an den Schuldner bzw. an den Arbeitgeber des Schuldners zum Zwecke der Eintreibung vorgeschossenen Unterhaltszahlungen weitergeleitet werden.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Übertragbarkeit der Personen, die von den durchgeführten Verarbeitungen betroffen sind.

Die Nationale Kommission für den Datenschutz mit Sitz in 15, boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux kann mit einer Beschwerde oder Klage befasst werden.

Alle Informationsanfragen oder Anfragen in Bezug auf die Ausübung Ihrer Rechte können per E-Mail an den Nationalen Solidaritätsfonds (dataprotection.fns@secu.lu) oder per Post an unseren Datenschutzbeauftragten (DPO) an folgende Adresse gerichtet werden:

Commissariat du Gouvernement à la protection des données auprès de l’État

5, rue Plaetis

L-2338 Luxemburg

Verwaltung des Zuschusses für gerontologische Dienstleistungen

Informationsblatt zum Datenschutz

Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben von öffentlichem Interesse erhebt und verwendet der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) Ihre personenbezogenen Daten, um die Bearbeitung Ihrer Akte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes vom 30. September 2004 über die Einführung eines Zuschusses für gerontologische Dienstleistungen und den entsprechenden per großherzoglicher Verordnung festgelegten Durchführungsbestimmungen zu ermöglichen. Das Gesetz vom 30. Juli 1960 über die Einrichtung eines Nationalen Solidaritätsfonds ist anwendbar.

Die Verarbeitung hat daher folgenden Zweck:

  • Feststellung der Ansprüche und Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen sowie der Bedingungen für die Gewährung der Leistung und die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs;
  • Zahlung der Leistung;
  • Kontrolle der Bedingungen für die Überprüfung und ggf. für die Rückforderung der gewährten Leistung;
  • Erstellung von Statistiken und Tätigkeitsberichten.

Diese Informationen müssen korrekt sein und die tatsächliche Situation widerspiegeln, da Ihr Antrag ansonsten nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Es drohen Strafen bei Falschangaben.

Die Daten werden nach einer Zwischenspeicherung von zwei Jahren nach der vollständigen Rückzahlung der Leistung bzw. zwei Jahre nach dem Tod des letzten Begünstigten der häuslichen Gemeinschaft, wenn keine Rückforderung der Leistung möglich ist, vernichtet.

Der Fonds überprüft systematisch die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs, indem er die Daten in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einem beitragspflichtigen System und die Adressdaten, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) gemeldet sind, überprüft. Darüber hinaus wird Folgendes punktuell überprüft:

  • der Status in Bezug auf das Aufenthaltsrecht – bei der Einwanderungsbehörde;
  • die Daten des Grundbuchs – beim Kataster- und Vermessungsamt;
  • die Daten zu Immobilienvermögen oder die Steuererklärung – bei der Steuerverwaltung;
  • die Erbschaftserklärung – bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung;
  • die Entscheidung über die Gewährung einer Leistung von einer Einrichtung der sozialen Sicherheit.

Die Daten können an das zuständige integrierte Zentrum für ältere Menschen oder Pflegeheim weitergeleitet werden, um über die Beteiligung an den Unterbringungskosten zu informieren.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Übertragbarkeit der Personen, die von den durchgeführten Verarbeitungen betroffen sind.

Die Nationale Kommission für den Datenschutz mit Sitz in 15, boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux kann mit einer Beschwerde oder Klage befasst werden.

Alle Informationsanfragen oder Anfragen in Bezug auf die Ausübung Ihrer Rechte können per E-Mail an den Nationalen Solidaritätsfonds (dataprotection.fns@secu.lu) oder per Post an unseren Datenschutzbeauftragten (DPO) an folgende Adresse gerichtet werden:

Commissariat du Gouvernement à la protection des données auprès de l’État

5, rue Plaetis

L-2338 Luxemburg

Verwaltung der Erziehungspauschale (forfait d’éducation, Mammerent)

Informationsblatt zum Datenschutz

Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben von öffentlichem Interesse erhebt und verwendet der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) Ihre personenbezogenen Daten, um die Bearbeitung Ihrer Akte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Juni 2002 über die Einführung einer Erziehungspauschale (forfait d’éducation, Mammerent) zu ermöglichen. Das Gesetz vom 30. Juli 1960 über die Einrichtung eines Nationalen Solidaritätsfonds ist anwendbar.

Die Verarbeitung hat daher folgenden Zweck:

  • Feststellung der Ansprüche und Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen sowie der Bedingungen für die Gewährung der Leistung und die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs;
  • Zahlung der Leistung;
  • Kontrolle der Bedingungen für die Überprüfung und ggf. für die Rückforderung der gewährten Leistung;
  • Erstellung von Statistiken und Tätigkeitsberichten.

Diese Informationen müssen korrekt sein und die tatsächliche Situation widerspiegeln, da Ihr Antrag ansonsten nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Es drohen Strafen bei Falschangaben.

Die verarbeiteten Daten werden nach einer Zwischenspeicherung von zwei Jahren nach dem Tod der Eltern vernichtet.

Der Fonds überprüft systematisch die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs, indem er die Adressdaten, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) gemeldet sind, überprüft. Darüber hinaus wird Folgendes punktuell überprüft:

  • die Daten zu den Berechnungselementen für Ihre Rente – bei den Rentenkassen;
  • die Daten zur anzuwendenden Besteuerung – bei der Steuerverwaltung.

Die verarbeiteten Daten können an die Rentenversicherungskassen weitergeleitet werden, um den gewährten Betrag in die Rentenberechnung einzubeziehen.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Übertragbarkeit der Personen, die von den durchgeführten Verarbeitungen betroffen sind.

Die Nationale Kommission für den Datenschutz mit Sitz in 15, boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux kann mit einer Beschwerde oder Klage befasst werden.

Alle Informationsanfragen oder Anfragen in Bezug auf die Ausübung Ihrer Rechte können per E-Mail an den Nationalen Solidaritätsfonds (dataprotection.fns@secu.lu) oder per Post an unseren Datenschutzbeauftragten (DPO) an folgende Adresse gerichtet werden:

Commissariat du Gouvernement à la protection des données auprès de l’État

5, rue Plaetis

L-2338 Luxemburg

Verwaltung der Sonderzulage für schwerbehinderte Personen (allocation spéciale pour personnes gravement handicapées)

Informationsblatt zum Datenschutz

Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben von öffentlichem Interesse erhebt und verwendet der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) Ihre personenbezogenen Daten, um die Bearbeitung Ihrer Akte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes vom 16. April 1979 über die Einführung einer Sonderzulage für schwerbehinderte Personen (allocation spéciale pour personnes gravement handicapées), geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 1998, und gemäß den entsprechenden per großherzoglicher Verordnung festgelegten Durchführungsbestimmungen zu ermöglichen. Das Gesetz vom 30. Juli 1960 über die Einrichtung eines Nationalen Solidaritätsfonds ist anwendbar.

Die Verarbeitung hat daher folgenden Zweck:

  • Überprüfung der Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs;
  • Zahlung der Leistung;
  • Kontrolle der Bedingungen für die Überprüfung und ggf. für die Rückforderung der gewährten Leistung;
  • Erstellung von Statistiken und Tätigkeitsberichten.

Diese Informationen müssen korrekt sein und die tatsächliche Situation widerspiegeln, da Ihr Antrag ansonsten nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Es drohen Strafen bei Falschangaben.

Die Daten werden nach einer Zwischenspeicherung von zwei Jahren nach Stornierung der Zahlung der Leistung vernichtet.

Der Fonds überprüft systematisch die Bedingungen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs, indem er die Adressdaten, die bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) gemeldet sind, überprüft.

Die Daten können im Falle eines Antrags auf eine Leistung im Rahmen der Pflegeversicherung an die Nationale Gesundheitskasse weitergeleitet werden.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Übertragbarkeit der Personen, die von den durchgeführten Verarbeitungen betroffen sind.

Die Nationale Kommission für den Datenschutz mit Sitz in 15, boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux kann mit einer Beschwerde oder Klage befasst werden.

Alle Informationsanfragen oder Anfragen in Bezug auf die Ausübung Ihrer Rechte können per E-Mail an den Nationalen Solidaritätsfonds (dataprotection.fns@secu.lu) oder per Post an unseren Datenschutzbeauftragten (DPO) an folgende Adresse gerichtet werden:

Commissariat du Gouvernement à la protection des données auprès de l’État

5, rue Plaetis

L-2338 Luxemburg

Der FNS und der Schutz von personenbezogenen Daten

Der FNS verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben. In diesem Rahmen kann er diese auch an andere Akteure weitergeben, die mit sozialer Sicherheit oder Sozialhilfe betraut sind.

Alle diese Akteure, einschließlich des FNS, sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Am 25. Mai 2018 haben sich diese Vorschriften mit dem Inkrafttreten der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung oder „DSGVO“) weiterentwickelt.

Diese neuen EU-Vorschriften zielen darauf ab, dass Einrichtungen mehr Verantwortung für die Art und Weise übernehmen, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Der FNS führt ein Register, in dem alle von ihm durchgeführten Vorgänge, die eine Verarbeitung (Erhebung, Verwendung, Speicherung, Übertragung) Ihrer personenbezogenen Daten beinhalten, aufgeführt sind.

Ihre Rechte im Bereich des Datenschutzes

Recht auf Auskunft

Sie haben das Recht, auf Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen.

Recht auf Berichtigung

Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten berichtigen zu lassen, wenn Sie feststellen, dass Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sind.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie können unter bestimmten Umständen verlangen, dass der Zugang zu Ihren Daten gesperrt wird.

Beachten Sie jedoch, dass die meisten personenbezogenen Daten, die vom FNS verarbeitet werden, auf der Grundlage eines Gesetzes verarbeitet werden und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung daher sehr begrenzt ist.

Recht auf Widerspruch

Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einlegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung unrechtmäßig ist, und können die Löschung Ihrer Daten verlangen.

Beachten Sie jedoch, dass die meisten personenbezogenen Daten, die vom FNS verarbeitet werden, auf der Grundlage eines Gesetzes verarbeitet werden und das Widerspruchsrecht daher sehr begrenzt ist.

Gehen Sie hierzu wie folgt vor:

Sie können eine E-Mail an die Adresse dataprotection.fns@secu.lu senden, in der Sie Ihre nationale Identifikationsnummer (matricule) angeben und der Sie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments beifügen.

Der Datenschutzbeauftragte

Commissariat du Gouvernement à la protection des données auprès de l'Etat

Adresse:
5, rue Plaetis L-2338 Luxembourg Luxemburg

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