Bestandteile Die Bestandteile (REVIS)

Das REVIS setzt sich zusammen aus:

  • der Eingliederungszulage, die eine finanzielle Beihilfe ist, mit der Personen, die über kein Einkommen verfügen oder deren Einkommen unter einem bestimmten Betrag liegt, einen Grundbetrag zur Bestreitung des Lebensunterhalts erhalten;
  • der Aktivierungszulage, bei der es sich um eine Entschädigung für die Personen handelt, die an Aktivierungsmaßnahmen im Rahmen des REVIS teilnehmen.

Eingliederungszulage

Die Zulage wird an das Mitglied der Haushaltsgemeinschaft ausgezahlt, das auf dem Antrag als Bezugsberechtigter ausgewiesen ist.

Die maximale monatliche Eingliederungszulage umfasst:

  • einen Grundpauschalbetrag pro Erwachsenen;
  • einen Grundpauschalbetrag für jedes Kind, für das ein Mitglied der Haushaltsgemeinschaft Kindergeld bezieht;
  • einen erhöhten Grundpauschalbetrag für jedes Kind, das in einem Alleinerziehenden-Haushalt lebt und für das Kindergeld bezogen wird;
  • einen Betrag zur Deckung der gemeinsamen Kosten pro Haushaltsgemeinschaft;
  • einen Betrag zur Deckung der gemeinsamen Kosten der Haushaltsgemeinschaft, der erhöht wird, falls ein oder mehrere Kinder der Haushaltsgemeinschaft angehören und ein Erwachsener für diese(s) Kindergeld bezieht.

Die Eingliederungszulage unterliegt der Abführung:

  • von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung;
  • von Beiträgen zur Rentenversicherung, wenn der Empfänger:
  • eine Anmeldung bei der Rentenversicherung von mindestens 25 Jahren in Luxemburg und/oder im Ausland nachweist;
  • keine persönliche Rente von einem luxemburgischen Träger bezieht oder noch nicht das Alter von 65 Jahren erreicht hat.

Aktivierungszulage

Eine Person, die im Rahmen ihres Aktivierungsplans an einer gemeinnütziger Beschäftigung teilnimmt, hat Anspruch auf eine Aktivierungszulage.

Die Aktivierungszulage wird auf der Grundlage des sozialen Mindestlohns für einen nicht qualifizierten Arbeitnehmer berechnet, basierend auf der Anzahl der geleisteten Stunden.

Die Aktivierungszulage unterliegt der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Einkommensteuer.

Das Nationale Amt für soziale Eingliederung ist für die Verwaltung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eingliederungszulage zuständig.

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