FAQ Häufig gestellte Fragen zur Teuerungszulage

Wann kann ich meinen Antrag einreichen?

Der Antrag kann von Januar bis 31. Oktober des betreffenden Jahres gestellt werden.

Ist mein Antrag vollständig?

Ein Antrag ist vollständig, wenn er:

  • einen Bankidentitätsauszug (RIB) Ihres persönlichen Kontos enthält
  • vollständig ausgefüllt ist (beantworten Sie alle Fragen!)
  • von allen volljährigen Antragstellern oder ihrem gesetzlichen Vertreter unterschrieben ist

Wenn Sie Fragen zu den Anträgen haben, können Sie sich telefonisch an die Abteilung der Teuerungszulage wenden (491081-999).

Kann ich meine Kontonummer ändern?

Eine Kontoänderung ist nach der Antragstellung weiterhin möglich. Senden Sie uns einfach (per Post) einen Bankidentitätsauszug (RIB) auf den Namen des Inhabers des neuen Kontos.

In meinem Haushalt gab es eine Änderung. Muss ich Sie informieren?

Für die Berechnung der Teuerungszulage zählt die Haushaltszusammensetzung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Änderungen nach der Antragstellung haben keinen Einfluss auf die Berechnung der Teuerungszulage. Sie müssen uns nicht über Änderungen im Haushalt, die nach der Antragstellung erfolgen, informieren.

Wann erhalte ich die Zahlung?

Die Abteilung für Teuerungszulagen bearbeitet die Fälle nach dem Eingangsdatum. Aufgrund der großen Anzahl an Anträgen, die jedes Jahr bearbeitet werden müssen, ist es uns nicht möglich, eine genaue Frist anzugeben.

Bei Problemen wird sich der Sachbearbeiter mit dem Antragsteller in Verbindung setzen. Der Nationale Solidaritätsfonds wird Ihnen nach der Bearbeitung des Antrags einen Bescheid zukommen lassen.

Warum habe ich nicht den vollen Betrag erhalten?

  • Laut der Verordnung behalten wir im Falle einer Schuld beim FNS bis zur Hälfte der Leistung zwecks Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrags ein.
  • Die Teuerungszulage wird gekürzt, wenn die Grenze (Obergrenze für das Bruttoeinkommen der 12 Monate vor der Antragstellung) überschritten wird.
    Der Betrag, der diese Grenze überschreitet, wird von der Zulage abgezogen (in Artikel 5 der Verordnung festgelegt). Bei einem positiven Ergebnis wird die gekürzte Zulage automatisch an den Antragsteller ausgezahlt; es ist kein weiterer Antrag erforderlich.

Wenn die Obergrenze um X €/Monat überschritten wird (d. h. 12*X insgesamt für das Jahr), wird die Teuerungszulage um 12*X € gekürzt (bis zu einem Betrag von 0,00 €, dann handelt es sich um eine Ablehnung der Zulage).

Wie erhalte ich den Kulturpass?

Für die Verlängerung/Beantragung des Kulturpasses müssen Sie eine der 14 Abholstellen aufsuchen und dort den Bescheid des FNS betreffend die Teuerungszulage vorlegen.

https://www.kulturpass.lu/de/

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