Erhalt Praktische Anwendung

Antragstellung

Das Antragsformulat kann unten heruntergeladen werden.

Der vollständige Antrag muss zwischen dem 1. Januar und spätestens dem 31. Oktober des laufenden Jahres beim FNS eingehen. Der Poststempel ist maßgeblich.

Nach dem 31. Oktober des laufenden Jahres eingereichte Anträge werden abgelehnt.

Personen, die die Teuerungszulage bereits bezogen haben, erhalten am Ende des Jahres ein vorausgefülltes Formular vom FNS.

REVIS-Bezieher brauchen keinen Antrag zu stellen. Die Teuerungszulage und die Energieprämie werden ihnen automatisch gewährt.

Bewilligungskriterien

Um als vollständig zu gelten, muss der Antrag:

  • einen Bankidentitätsnachweis (RIB) des persönlichen Kontos umfassen;
  • vollständig ausgefüllt sein;
  • von allen erwachsenen Antragstellern oder ihrem gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein.

Unvollständige Anträge werden vom FNS per Post an den Antragsteller zurückgeschickt.

Der Antragsteller muss seinen vervollständigten Antrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurücksenden. Der Poststempel ist maßgeblich. Andernfalls wird die Teuerungszulage abgelehnt.

Der FNS kann zusätzliche Auskünfte oder Dokumente vom Antragsteller verlangen.

Rechtsbehelfe

Wenn eine betroffene Person mit einer Entscheidung des Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) nicht einverstanden ist, kann sie innerhalb von 40 Tagen ab dem Datum der Bekanntgabe der Entscheidung beim Verwaltungsrat des Nationalen Solidaritätsfonds Beschwerde einlegen.

Gegen Entscheidungen des Verwaltungsrats des Nationalen Solidaritätsfonds kann innerhalb von 40 Tagen beim Vorsitzenden des Schiedsrats für soziale Sicherheit Berufung eingelegt werden.

Gegen die Urteile des Schiedsrats für soziale Sicherheit kann innerhalb von 40 Tagen beim Obersten Rat für soziale Sicherheit Berufung eingelegt werden.

Gegen letztinstanzliche Entscheidungen des Schiedsrats für Sicherheit und Urteile des Obersten Rates für soziale Sicherheit kann innerhalb von 40 Tagen Kassationsbeschwerde eingelegt werden.

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