Erhalt Praktische Anwendung

Antragstellung

Das Antragsformulat kann unten heruntergeladen werden.

Der vollständige Antrag muss zwischen dem 1. Januar und spätestens dem 31. Oktober des laufenden Jahres beim FNS eingehen. Der Poststempel ist maßgeblich.

Nach dem 31. Oktober des laufenden Jahres eingereichte Anträge werden abgelehnt.

Personen, die die Teuerungszulage bereits bezogen haben, erhalten am Ende des Jahres ein vorausgefülltes Formular vom FNS.

Bewilligungskriterien

Um als vollständig zu gelten, muss der Antrag:

  • einen Bankidentitätsnachweis (RIB) des persönlichen Kontos umfassen;
  • vollständig ausgefüllt sein;
  • von allen erwachsenen Antragstellern oder ihrem gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein.

Unvollständige Anträge werden vom FNS per Post an den Antragsteller zurückgeschickt.

Der Antragsteller muss seinen vervollständigten Antrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurücksenden. Der Poststempel ist maßgeblich. Andernfalls wird die Teuerungszulage abgelehnt.

Der FNS kann zusätzliche Auskünfte oder Dokumente vom Antragsteller verlangen.

Gewährung der Teuerungszulage / Energieprämie

Die Zulage kann nur einmal pro Jahr beantragt werden.

Diese Beschränkung gilt auch, wenn sich die Haushaltszusammensetzung oder die Einkommenssituation des Antragstellers geändert hat.

Bis zur Hälfte der Zulage kann zur Verrechnung mit den Forderungen des Nationalen Solidaritätsfonds gegenüber den Begünstigten einbehalten werden.

Wird die Zulage gewährt, wird sie auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Rechtsbehelfe

Die Entscheidung kann vor dem Lenkungsausschuss des Nationalen Solidaritätsfonds angefochten werden. Der Antrag muss innerhalb von 40 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung eingereicht werden.

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