Teuerungszulage / Energieprämie

Der Nationale Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité - FNS) gewährt Haushalten mit geringem Einkommen – auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen – eine Sonderzulage.

Um die Teuerungszulage in Anspruch nehmen zu können, darf das Haushaltseinkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Die Höhe der Zulage wird entsprechend der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt (der allein oder mit mehreren Personen zusammenlebt).

REVIS-Bezieher brauchen keinen Antrag zu stellen. Die Teuerungszulage und die Energieprämie werden ihnen automatisch gewährt.

Zum letzten Mal aktualisiert am