Teuerungszulage / Energieprämie / Finanzielle Beihilfe für Senioren

Der nationale Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité - FNS) gewährt Haushalten mit geringem Einkommen – auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen – eine Sonderzulage.

Um die Teuerungszulage, die Energieprämie und, gegebenenfalls, die finanzielle Beihilfe für Senioren in Anspruch nehmen zu können, darf das Haushaltseinkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Die Höhe der Zulage wird entsprechend der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt (der allein oder mit mehreren Personen zusammenlebt).

REVIS-Bezieher brauchen keinen Antrag zu stellen. Die Teuerungszulage, die Energieprämie und, gegebenenfalls, die finanzielle Beihilfe für Senioren werden ihnen automatisch gewährt.

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