Sonderzulage für schwerbehinderte Personen

Das Gesetz vom 16. April 1979 über die Einführung einer Sonderzulage für schwerbehinderte Personen wurde durch das Gesetz vom 19. Juni 1998 über die Einführung einer Pflegeversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 1999 aufgehoben.

Seit diesem Datum nimmt der Nationale Solidaritätsfonds keine Anträge auf Sonderzulage mehr an; Personen, die diese Leistung am 31. Dezember 1998 erhalten haben, können jedoch weiterhin die Bestimmungen dieses Gesetzes in Anspruch nehmen, solange ihnen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt werden.

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