Betrag Der Betrag der Teuerungszulage

Betrag der Teuerungszulage 2024

Die Höhe der Zulage wird anhand der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt, das heißt:

  • 1.652 Euro für eine alleinstehende Person;
  • 2.065 Euro für einen Haushalt von 2 Personen;
  • 2.478 Euro für einen Haushalt von 3 Personen;
  • 2.891 Euro für einen Haushalt von 4 Personen;
  • 3.304 Euro für einen Haushalt von 5 und mehr Personen.

Die Zulage ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie kann nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

Personen Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO Betrag des jährlichen Zuschusses
1 Person 2.578,29 € 1.652 €
2 Personen 3.867,44 € 2.065 €
3 Personen 4.640,92 € 2.478 €
4 Personen 5.414,41 € 2.891 €
5 Personen 6.187,90 € 3.304 €
6 Personen 6.961,39 €
3.304 €
7 Personen 7.734,88 € 3.304 €
8 Personen 8.508,36 € 3.304 €
9 Personen 9.281,85 € 3.304 €
10 Personen 10.055,34 € 3.304 €

Geminderte Teuerungszulage

Antragsteller, die über ein höheres Einkommen als die festgelegte Obergrenze verfügen, können eine geminderte Teuerungszulage erhalten.

Der Betrag dieser Zulage entspricht der Differenz zwischen:

  • den Beträgen der Teuerungszulage, die normalerweise von einem Antragsteller in vergleichbarer Situation bezogen werden;
  • dem Anteil des Betrags des jährlichen Einkommens, der die jährliche Einkommensobergrenze überschreitet.
Personen
Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO
1 Person 2.715,95 €
2 Personen 4.039,51 €
3 Personen 4.847,41 €
4 Personen 5.655,32 €
5 Personen 6.463,22 €
6 Personen 7.236,71 €
7 Personen 8.010,20 €
8 Personen 8.783,68 €
9 Personen 9.557,17 €
10 Personen 10.330,66 €

Betrag der Energiesparprämie

Die Höhe der Prämie wird anhand der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt, das heißt:

  • 200 Euro für eine alleinstehende Person;
  • 250 Euro für einen Haushalt von 2 Personen;
  • 300 Euro für einen Haushalt von 3 Personen;
  • 350 Euro für einen Haushalt von 4 Personen;
  • 400 Euro für einen Haushalt von 5 und mehr Personen.

Die Zulage ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie kann nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

Personen Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO Betrag des jährlichen Zuschusses
1 Person 3.222,86 € 200 €
2 Personen 4.834,30 € 250 €
3 Personen
5.801,16 € 300 €
4 Personen
6.768,02 € 350 €
5 Personen
7.734,88 € 400 €
6 Personen
8.701,74 €
400 €
7 Personen
9.668,60 € 400 €
8 Personen
10.635,46 € 400 €
9 Personen
11.602,32 € 400 €
10 Personen
12.569,18 € 400 €

Antragsteller, die über ein höheres Einkommen als die festgelegte Obergrenze verfügen, können eine geminderte Energieprämie erhalten.

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