Betrag

Der Betrag der Teuerungszulage

Einkommensgrenzen


Das monatliche Gesamteinkommen wird anhand des Durchschnitts der beiden niedrigsten monatlichen Bruttoeinkommen ermittelt, über die die Haushaltsgemeinschaft während eines Referenzzeitraums von drei Monaten vor dem Monat, in dem der Antrag auf die Teuerungszulage und die Ergänzungsleistungen gestellt wird, verfügt hat.
Bei der Ermittlung des Einkommens der Haushaltsgemeinschaft wird das Erwerbseinkommen des Kindes unter 30 Jahren bis zur Höhe der maximalen Eingliederungszulage nicht berücksichtigt.

REVIS-Bezieher brauchen keinen Antrag zu stellen. Die Teuerungszulage, die Energieprämie und, gegebenenfalls, die finanzielle Beihilfe für Senioren werden ihnen automatisch gewährt.

Betrag der Teuerungszulage 2026

Die Höhe der Zulage wird anhand der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt, das heißt:

  • 1.817 Euro für eine alleinstehende Person;
  • 2.272 Euro für einen Haushalt von 2 Personen;
  • 2.727 Euro für einen Haushalt von 3 Personen;
  • 3.182 Euro für einen Haushalt von 4 Personen;
  • 3.637 Euro für einen Haushalt von 5 und mehr Personen.

Die Zulage ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie kann nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

Personen Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO (NI 968,04)   Betrag des jährlichen Zuschusses
1 Person 2.710,52 € 1.817 €
2 Personen 4.065,77 € 2.272 €
3 Personen 4.878,93 € 2.727 €
4 Personen 5.692,08 € 3.182 €
5 Personen 6.505,23 € 3.637 €
6 Personen 7.318.39 €
3.637 €
7 Personen 8.131,54 € 3.637 €
8 Personen 8.944.69 € 3.637 €
9 Personen 9.757,86 € 3.637 €
10 Personen 10.571,01 € 3.637 

Tabelle gültig ab dem 01.01.2026
Download der Tabelle (Pdf, 137 KB)

Geminderte Teuerungszulage

Antragsteller, die über ein höheres Einkommen als die festgelegte Obergrenze verfügen, können eine geminderte Teuerungszulage erhalten.

Der Betrag dieser Zulage entspricht der Differenz zwischen:

  • den Beträgen der Teuerungszulage, die normalerweise von einem Antragsteller in vergleichbarer Situation bezogen werden;
  • dem Anteil des Betrags des jährlichen Einkommens, der die jährliche Einkommensobergrenze überschreitet.
Personen

Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO (NI 968,04)

1 Person 2.861,93 €
2 Personen 4.255,09 €
3 Personen 5.106,17 €
4 Personen 5.957,24 €
5 Personen 6.808,30 €
6 Personen 7.621,46 €
7 Personen 8.434,61 €
8 Personen 9.247,76 €
9 Personen 10.060,92 €
10 Personen 10.874,07 €

Tabelle gültigab dem 01.01.2026
Download der Tabelle (Pdf, 137 KB)

Betrag der Energieprämie 2026

Die Höhe der Prämie wird anhand der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt, das heißt:

  • 600 Euro für eine alleinstehende Person;
  • 750 Euro für einen Haushalt von 2 Personen;
  • 900 Euro für einen Haushalt von 3 Personen;
  • 1.050 Euro für einen Haushalt von 4 Personen;
  • 1.200 Euro für einen Haushalt von 5 und mehr Personen.

Die Zulage ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie kann nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

Personen

Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO (NI 968,04)

Betrag des jährlichen Zuschusses
1 Person 3.388,14 € 600 €
2 Personen 5.082,71 € 750 €
3 Personen
6.098,66 € 900 €
4 Personen
7.115,10 € 1.050 €
5 Personen
8.131,54 € 1.200 €
6 Personen
9.147,98 €
1.200 €
7 Personen
10.164,42 € 1.200 €
8 Personen
11.180,87 € 1.200 €
9 Personen
12.197,31 € 1.200 €
10 Personen
13.213,75 € 1.200 €

Tabelle gültig ab dem 01.01.2026
Download der Tabelle (Pdf, 137 KB)

Antragsteller, die über ein höheres Einkommen als die festgelegte Obergrenze verfügen, können eine geminderte Energieprämie erhalten.

Personen Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO (NI 968,04) Betrag des reduzierten jährlichen Zuschusses
1 Person 3.523,67 € 300 €
2 Personen 5.285,50 € 375 €
3 Personen
6.342,60 € 450 €
4 Personen
7.399,70 € 525 €
5 Personen
8.456,80 € 600 €
6 Personen
9.513,90 €
600 €
7 Personen
10.571,00 € 600 €
8 Personen
11.628,10 € 600 €
9 Personen
12.685,20 € 600 €
10 Personen
13.742,30 € 600 €

Tabelle gültig ab dem 01.01.2026
Download der Tabelle (Pdf, 145 KB)

Wenn der Antragsteller ein Einkommen hat, das über dem Schwellenwert für diese zweite Tabelle liegt, kann er dennoch eine reduzierte Energieprämie erhalten.

Personen Obergrenzen des monatlichen Einkommens BRUTTO (NI 968,04)  
1 Person 3.548,66 €
2 Personen 5.316,74 €
3 Personen
6.380,09 €
4 Personen
7.443,44 €
5 Personen
8.506,79 €
6 Personen
9.563,89 €
7 Personen
10.620,99 €
8 Personen
11.678,09 €
9 Personen
12.735,19 €
10 Personen
13.792,29 €

Tabelle gültig ab dem 01.01.2026
Download der Tabelle (Pdf, 145 KB)

Betrag der finanziellen Beihilfe für Senioren 2026

Personen, die Anspruch auf eine Teuerungszulage und/oder eine Energieprämie haben, eine Alters- oder Hinterbliebenenrente beziehen oder mindestens 65 Jahre alt sind, haben zusätzlich Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Senioren.

Für Personen, die die Teuerungszulage beziehen, beträgt die finanzielle Beihilfe für Senioren:

  • 2.400 € für eine alleinstehende Person;
  • 1.200 € für jede weitere Person.

Für Personen, die die Energieprämie beziehen, ohne Anspruch auf die Teuerungszulage zu haben, beträgt die finanzielle Beihilfe für Senioren:

  • 1.200 € für eine alleinstehende Person;
  • 600 € für jede weitere Person.

Für Personen, die die reduzierte Energieprämie erhalten, beträgt die finanzielle Unterstützung für Senioren:

  • 600 € für eine alleinstehende Person;
  • 300 € für jede weitere Person.

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