Betrag der Teuerungszulage

Die Höhe der Zulage wird anhand der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt, das heißt:

  • 1.652 Euro für eine alleinstehende Person;
  • 2.065 Euro für einen Haushalt von 2 Personen;
  • 2.478 Euro für einen Haushalt von 3 Personen;
  • 2.891 Euro für einen Haushalt von 4 Personen;
  • 3.304 Euro für einen Haushalt von 5 und mehr Personen.

Die Zulage ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie kann nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

Tabelle 2023

Personen Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO Betrag des jährlichen Zuschusses
1 Person 2.394,23 € 1.652 €
2 Personen 3.591,35 € 2.065 €
3 Personen
4.309,62 € 2.478 €
4 Personen
5.027,89 € 2.891 €
5 Personen
5.746,16 € 3.304 €
6 Personen
6.464,44 €
3.304 €
7 Personen
7.182,71 € 3.304 €
8 Personen
7.900,98 € 3.304 €
9 Personen
8.619,25 € 3.304 €
10 Personen
9.337,52 € 3.304 €

Geminderte Teuerungszulage

Antragsteller, die über ein höheres Einkommen als die festgelegte Obergrenze verfügen, können eine geminderte Teuerungszulage erhalten.

Der Betrag dieser Zulage entspricht der Differenz zwischen:

  • den Beträgen der Teuerungszulage, die normalerweise von einem Antragsteller in vergleichbarer Situation bezogen werden;
  • dem Anteil des Betrags des jährlichen Einkommens, der die jährliche Einkommensobergrenze überschreitet.
Personen
Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO
1 Person 2.531,89 €
2 Personen 3.763,42 €
3 Personen
4.516,11 €
4 Personen
5.268,80 €
5 Personen 6.021,48 €
6 Personen
6.739,76 €
7 Personen
7.458,03 €
8 Personen
8.176,30 €
9 Personen
8.894,57 €
10 Personen
9.612,84 €

Betrag der Energieprämie

Die Höhe der Prämie wird anhand der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt, das heißt:

  • 200 Euro für eine alleinstehende Person;
  • 250 Euro für einen Haushalt von 2 Personen;
  • 300 Euro für einen Haushalt von 3 Personen;
  • 350 Euro für einen Haushalt von 4 Personen;
  • 400 Euro für einen Haushalt von 5 und mehr Personen.

Die Zulage ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie kann nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

Tabelle

Personen Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO Betrag des jährlichen Zuschusses
1 Person 2.992,79 € 200 €
2 Personen 4.489,19 € 250 €
3 Personen
5.387,03 € 300 €
4 Personen
6.284,87 € 350 €
5 Personen
7.182,71 € 400 €
6 Personen
8.080,55 €
400 €
7 Personen
8.978,38 € 400 €
8 Personen
9.876,22 € 400 €
9 Personen
10.774,06 € 400 €
10 Personen
11.671,90 € 400 €

Antragsteller, die über ein höheres Einkommen als die festgelegte Obergrenze verfügen, können eine geminderte Energieprämie erhalten.

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