Betrag Der Betrag der Teuerungszulage

Einkommensgrenzen


Das monatliche Gesamteinkommen wird anhand des Durchschnitts der beiden niedrigsten monatlichen Bruttoeinkommen ermittelt, über die die Haushaltsgemeinschaft während eines Referenzzeitraums von drei Monaten vor dem Monat, in dem der Antrag auf die Teuerungszulage und die Ergänzungsleistungen gestellt wird, verfügt hat.
Bei der Ermittlung des Einkommens der Haushaltsgemeinschaft wird das Erwerbseinkommen des Kindes unter 30 Jahren bis zur Höhe der maximalen Eingliederungszulage nicht berücksichtigt.

REVIS-Bezieher brauchen keinen Antrag zu stellen. Die Teuerungszulage und die Energieprämie werden ihnen automatisch gewährt.

Betrag der Teuerungszulage 2025

Die Höhe der Zulage wird anhand der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt, das heißt:

  • 1.817 Euro für eine alleinstehende Person;
  • 2.272 Euro für einen Haushalt von 2 Personen;
  • 2.727 Euro für einen Haushalt von 3 Personen;
  • 3.182 Euro für einen Haushalt von 4 Personen;
  • 3.637 Euro für einen Haushalt von 5 und mehr Personen.

Die Zulage ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie kann nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

Personen

Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO für Anträge,

die nach dem 01.05.2025 eingereicht werden.(NI 968,04)  

Betrag des jährlichen Zuschusses
1 Person 2.710,52 € 1.817 €
2 Personen 4.065,77 € 2.272 €
3 Personen 4.878,93 € 2.727 €
4 Personen 5.692,08 € 3.182 €
5 Personen 6.505,23 € 3.637 €
6 Personen 7.318.39 €
3.637 €
7 Personen 8.131,54 € 3.637 €
8 Personen 8.944.69 € 3.637 €
9 Personen 9.757,86 € 3.637 €
10 Personen 10.571,01 € 3.637 

Tabelle nur gültig für Anträge, die nach dem 01.05.2025 eingereicht wurden.
Download der Tabelle (gültig ab 01.05.2025) (Pdf, 431 KB)

Für Anträge, die nach zwischen dem 01.01.2025 und 30.04.2025 eingereicht wurden, gilt folgende Tabelle:
Download der Tabelle (gültig vom 01.01.2025 bis 30.04.2025) (Pdf, 410 KB)

Geminderte Teuerungszulage

Antragsteller, die über ein höheres Einkommen als die festgelegte Obergrenze verfügen, können eine geminderte Teuerungszulage erhalten.

Der Betrag dieser Zulage entspricht der Differenz zwischen:

  • den Beträgen der Teuerungszulage, die normalerweise von einem Antragsteller in vergleichbarer Situation bezogen werden;
  • dem Anteil des Betrags des jährlichen Einkommens, der die jährliche Einkommensobergrenze überschreitet.
Personen

Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO für Anträge,

die nach dem 01.05.2025 eingereicht werden.(NI 968,04)

1 Person 2.861,93 €
2 Personen 4.255,09 €
3 Personen 5.106,17 €
4 Personen 5.957,24 €
5 Personen 6.808,30 €
6 Personen 7.621,46 €
7 Personen 8.434,61 €
8 Personen 9.247,76 €
9 Personen 10.060,92 €
10 Personen 10.874,07 €

Tabelle nur gültig für Anträge, die nach dem 01.05.2025 eingereicht wurden.
Download der Tabelle (gültig ab 01.05.2025) (Pdf, 431 KB)

Für Anträge, die nach zwischen dem 01.01.2025 und 30.04.2025 eingereicht wurden, gilt folgende Tabelle:
Download der Tabelle (gültig vom 01.01.2025 bis 30.04.2025) (Pdf, 410 KB)

Betrag der Energieprämie 2025

Die Höhe der Prämie wird anhand der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt, das heißt:

  • 600 Euro für eine alleinstehende Person;
  • 750 Euro für einen Haushalt von 2 Personen;
  • 900 Euro für einen Haushalt von 3 Personen;
  • 1.050 Euro für einen Haushalt von 4 Personen;
  • 1.200 Euro für einen Haushalt von 5 und mehr Personen.

Die Zulage ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie kann nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

Personen

Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO für Anträge,

die nach dem 01.05.2025 eingereicht werden.(NI 968,04)

Betrag des jährlichen Zuschusses
1 Person 3.388,14 € 600 €
2 Personen 5.082,71 € 750 €
3 Personen
6.098,66 € 900 €
4 Personen
7.115,10 € 1.050 €
5 Personen
8.131,54 € 1.200 €
6 Personen
9.147,98 €
1.200 €
7 Personen
10.164,42 € 1.200 €
8 Personen
11.180,87 € 1.200 €
9 Personen
12.197,31 € 1.200 €
10 Personen
13.213,75 € 1.200 €

Tabelle nur gültig für Anträge, die nach dem 01.05.2025 eingereicht wurden.
Download der Tabelle (gültig ab 01.05.2025) (Pdf, 435 KB)

Für Anträge, die nach zwischen dem 01.01.2025 und 30.04.2025 eingereicht wurden, gilt folgende Tabelle:
Download der Tabelle (gültig vom 01.01.2025 bis 30.04.2025) (Pdf, 411 KB)

Antragsteller, die über ein höheres Einkommen als die festgelegte Obergrenze verfügen, können eine geminderte Energieprämie erhalten.

Personen

Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO für Anträge,

die nach dem 01.05.2025 eingereicht werden.(NI 968,04)

Betrag des reduzierten jährlichen Zuschusses
1 Person 3.523,67 € 300 €
2 Personen 5.285,50 € 375 €
3 Personen
6.342,60 € 450 €
4 Personen
7.399,70 € 525 €
5 Personen
8.456,80 € 600 €
6 Personen
9.513,90 €
600 €
7 Personen
10.571,00 € 600 €
8 Personen
11.628,10 € 600 €
9 Personen
12.685,20 € 600 €
10 Personen
13.742,30 € 600 €

Tabelle nur gültig für Anträge, die nach dem 01.05.2025 eingereicht wurden.
Download der Tabelle (gültig ab 01.05.2025) (Pdf, 435 KB)

Für Anträge, die nach zwischen dem 01.01.2025 und 30.04.2025 eingereicht wurden, gilt folgende Tabelle:
Download der Tabelle (gültig vom 01.01.2025 bis 30.04.2025) (Pdf, 411 KB)

Wenn der Antragsteller ein Einkommen hat, das über dem Schwellenwert für diese zweite Tabelle liegt, kann er dennoch eine reduzierte Energieprämie erhalten.

Personen

Obergrenzen des monatlichen Bruttoeinkommens für Anträge,

die nach dem 01.05.2025 eingereicht werden.(NI 968,04)  

1 Person 3.548,66 €
2 Personen 5.316,74 €
3 Personen
6.380,09 €
4 Personen
7.443,44 €
5 Personen
8.506,79 €
6 Personen
9.563,89 €
7 Personen
10.620,99 €
8 Personen
11.678,09 €
9 Personen
12.735,19 €
10 Personen
13.792,29 €

Tabelle nur gültig für Anträge, die nach dem 01.05.2025 eingereicht wurden.
Download der Tabelle (gültig ab 01.05.2025) (Pdf, 435 KB)

Für Anträge, die nach zwischen dem 01.01.2025 und 30.04.2025 eingereicht wurden, gilt folgende Tabelle:
Download der Tabelle (gültig vom 01.01.2025 bis 30.04.2025) (Pdf, 411 KB)

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