Betrag Der Betrag der Teuerungszulage

Betrag der Teuerungszulage 2025

Die Höhe der Zulage wird anhand der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt, das heißt:

  • 1.817 Euro für eine alleinstehende Person;
  • 2.272 Euro für einen Haushalt von 2 Personen;
  • 2.727 Euro für einen Haushalt von 3 Personen;
  • 3.182 Euro für einen Haushalt von 4 Personen;
  • 3.637 Euro für einen Haushalt von 5 und mehr Personen.

Die Zulage ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie kann nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

Personen Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO Betrag des jährlichen Zuschusses
1 Person 2.644,40 € 1.817 €
2 Personen 3.966,60 € 2.272 €
3 Personen 4.759,92 € 2.727 €
4 Personen 5.553,24 € 3.182 €
5 Personen 6.346,56 € 3.637 €
6 Personen 7.139,89 €
3.637 €
7 Personen 7.933,21 € 3.637 €
8 Personen 8.726,53 € 3.637 €
9 Personen 9.519,85 € 3.637 €
10 Personen 10.313,17 € 3.637 

Tabelle gültig ab 01.01.2025

Geminderte Teuerungszulage

Antragsteller, die über ein höheres Einkommen als die festgelegte Obergrenze verfügen, können eine geminderte Teuerungszulage erhalten.

Der Betrag dieser Zulage entspricht der Differenz zwischen:

  • den Beträgen der Teuerungszulage, die normalerweise von einem Antragsteller in vergleichbarer Situation bezogen werden;
  • dem Anteil des Betrags des jährlichen Einkommens, der die jährliche Einkommensobergrenze überschreitet.
Personen
Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO
1 Person 2.795,81 €
2 Personen 4.155,92 €
3 Personen 4.987,16 €
4 Personen 5.818,40 €
5 Personen 6.649,63 €
6 Personen 7.442,96 €
7 Personen 8.236,28 €
8 Personen 9.029,60 €
9 Personen 9.822,92 €
10 Personen 10.616,24 €

Betrag der Energieprämie 2025

Die Höhe der Prämie wird anhand der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt, das heißt:

  • 600 Euro für eine alleinstehende Person;
  • 750 Euro für einen Haushalt von 2 Personen;
  • 900 Euro für einen Haushalt von 3 Personen;
  • 1.050 Euro für einen Haushalt von 4 Personen;
  • 1.200 Euro für einen Haushalt von 5 und mehr Personen.

Die Zulage ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie kann nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

Personen Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO Betrag des jährlichen Zuschusses
1 Person 3.305,50 € 600 €
2 Personen 4.958,25 € 750 €
3 Personen
5.949,90 € 900 €
4 Personen
6.941,56 € 1.050 €
5 Personen
7.933,21 € 1.200 €
6 Personen
8.924,86 €
1.200 €
7 Personen
9.916,51 € 1.200 €
8 Personen
10.908,16 € 1.200 €
9 Personen
11.899,91 € 1.200 €
10 Personen
12.891,46 € 1.200 €

Tabelle gültig ab 01.01.2025

Antragsteller, die über ein höheres Einkommen als die festgelegte Obergrenze verfügen, können eine geminderte Energieprämie erhalten.

Personen Monatliche Einkommenshöchstgrenzen BRUTTO Betrag des reduzierten jährlichen Zuschusses
1 Person 3.437,72 € 300 €
2 Personen 5.156,58 € 375 €
3 Personen
6.187,90 € 450 €
4 Personen
7.219,22 € 525 €
5 Personen
8.250,54 € 600 €
6 Personen
9.281,85 €
600 €
7 Personen
10.313,17 € 600 €
8 Personen
11.344,49 € 600 €
9 Personen
12.375,81 € 600 €
10 Personen
13.407,12 € 600 €

Tabelle gültig ab 01.01.2025

Wenn der Antragsteller ein Einkommen hat, das über dem Schwellenwert für diese zweite Tabelle liegt, kann er dennoch eine reduzierte Energieprämie erhalten.

Personen Obergrenzen des monatlichen Bruttoeinkommens
1 Person 3.462,71 €
2 Personen 5.187,82 €
3 Personen
6.225,39 €
4 Personen
7.262,96 €
5 Personen
8.300,53 €
6 Personen
9.331,84 €
7 Personen
10.363,16 €
8 Personen
11.394,48 €
9 Personen
12.425,80 €
10 Personen
13.457,11 €

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