Empfänger Zielgruppe des Vorschusses und der Beitreibung von Unterhaltszahlungen

Zielgruppe

Dies betrifft Eheleute oder Verwandte in direkter Linie (Vorfahren oder Nachkommen, wie Vater, Mutter, Kinder oder Enkelkinder) als Unterhaltsgläubiger, denen per Gerichtsentscheidung die Zahlung eines Unterhalts durch einen Dritten, den Unterhaltsschuldner, zuerkannt wurde.

Voraussetzungen

Damit der Antrag auf Zahlung genehmigt werden kann, muss der Gläubiger die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Er muss seinen gesetzlichen Wohnsitz in Luxemburg haben und dort seit 5 Jahren ununterbrochen wohnen.
  • Er muss Anspruch auf Unterhalt haben, der durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung, die in Luxemburg vollstreckbar ist, festgesetzt worden ist.
  • Die Beitreibung des Unterhalts in voller Höhe oder als Teilbetrag konnte nicht auf privatrechtlichem Wege erzielt werden. Dem Antrag wird auch dann stattgegeben, wenn die Beschreitung des Rechtsweges aussichtslos erscheint oder wenn der Schuldner im Ausland wohnt.
  • Er muss sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden.

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