Einkommen zur sozialen Eingliederung
Das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) dient der Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen und zur Sicherstellung eines Grundbetrags zur Bestreitung des Lebensunterhalts für jede Person, die die entsprechenden Bedingungen erfüllt.
Das REVIS setzt sich zusammen aus:
- der Eingliederungszulage, die eine finanzielle Beihilfe ist, mit der Personen, die über kein Einkommen verfügen oder deren Einkommen unter einem bestimmten Betrag liegt, einen Grundbetrag zur Bestreitung des Lebensunterhalts erhalten;
- der Aktivierungszulage, bei der es sich um eine Entschädigung für die Personen handelt, die an Aktivierungsmaßnahmen im Rahmen des REVIS teilnehmen.
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