Beteiligte Die Beteiligten eines REVIS Antrages (REVIS)

Im REVIS-System gibt es drei Akteure:

  • den Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité − FNS), der für die Verwaltung des REVIS (Anträge, Entscheidungen, Auszahlungen usw.) zuständig ist;
  • das Nationale Amt für soziale Eingliederung (Office national d’inclusion sociale - ONIS), das für die intensive Betreuung von Beziehern und die Organisation der Stabilisierungs- und/oder Aktivierungsmaßnahmen zuständig ist;
  • die Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM), die für die regelmäßige Betreuung von Beziehern und die Organisation der beschäftigungsfördernden Maßnahmen zuständig ist.

 

Ablauf des REVIS-Verfahrens

Der Antrag auf Bewilligung des REVIS ist an den FNS zu richten.

Für jeden Antragssteller, der unter 65 Jahre alt ist und erwerbsfähig ist, erfolgt ein „Profiling“ durch die ADEM. Durch dieses Gespräch, welches auf der Grundlage eines Fragebogens stattfindet, kann die ADEM bestimmen, inwiefern der Antragssteller fähig ist, sich in den regulären Arbeitsmarkt einzugliedern, und ihn entweder im Hinblick auf eine intensive Betreuung an den ONIS oder im Hinblick auf eine regelmäßige Betreuung an die ADEM vermitteln.

Es gibt demnach zwei Möglichkeiten:

  1. Der Antragsteller wird für fähig befunden, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern, und wird sofort bei der ADEM eingetragen und als Arbeitsuchender betreut. Um das REVIS weiterhin zu beziehen, muss er bei der Arbeitsagentur eingetragen bleiben und aktiv einen Arbeitsplatz suchen.            
  2. Der Antragsteller hat spezifische Bedürfnisse hinsichtlich der sozialen und beruflichen Aktivierung und wird, auf der Grundlage einer begründeten Stellungnahme der ADEM, an den ONIS vermittelt, und zwar im Hinblick auf eine intensive Betreuung nach Zuerkennung des REVIS.

Die Vermittlung an die ADEM oder den ONIS stellt keine endgültige Entscheidung dar und kann abhängig davon, wie die betreffende Person sich entwickelt, noch einmal überprüft werden.

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