Einkommen für schwerbehinderte Personen
Volljährige, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, haben in bestimmten Fällen Anspruch auf das Einkommen für schwerbehinderte Personen (revenu pour personnes gravement handicapées - RPGH).
Zusätzlich kann jede Person mit einer anerkannten Behinderung, die aufgrund einer Restarbeitsfähigkeit einer Berufstätigkeit nachgehen könnte, aber aus nicht selbst zu verantwortenden Gründen keine Beschäftigung als Arbeitnehmer findet, das Einkommen beantragen.
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