Erziehungspauschale
Die Erziehungspauschale (forfait d’éducation, genannt Mammerent) steht dem Elternteil oder jeder anderen Person anstelle der Eltern zu, der/die sich hauptsächlich der Erziehung eines oder mehrerer Kinder gewidmet hat. Der Anspruch auf die Erziehungspauschale gilt ab dem vollendeten 65. Lebensjahr.
Die Erziehungspauschale darf nicht mit den Babyjahren verwechselt werden: Diese werden ebenfalls im Rahmen einer Anerkennung der Erziehungsarbeit des Elternteils berücksichtigt. Diese Zeiträume werden im Hinblick auf die Rentenversicherung angerechnet.
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