Empfänger Die Empfänger der Teuerungszulage

Anspruch auf die Teuerungszulage und die Energieprämie haben Haushalte mit geringem Einkommen (das die durch großherzogliche Verordnung festgelegten Obergrenzen nicht übersteigt).

Voraussetzungen

Personen, die die Teuerungszulage / Energieprämie in Anspruch nehmen möchten, müssen:

  • ein Recht auf Aufenthalt in Luxemburg besitzen;
  • im Hauptregister des Nationalen Registers natürlicher Personen (RNPP) eingetragen sein;
  • tatsächlich an ihrem gemeldeten Wohnsitz wohnen;
  • während eines Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten vor dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, in Luxemburg gelebt haben;
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung allein oder gemeinsam mit den anderen Personen der Haushaltsgemeinschaft über ein geringes Jahreseinkommen verfügen.

Alle Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Haushaltsgemeinschaft gehören, gelten als Antragsteller im Hinblick auf die Zulage für das laufende Jahr. Der Antragsteller, in dessen Namen der Antrag gestellt wird, ist der Hauptantragsteller.

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