Empfänger Die Empfänger (RPGH)

Jede in Luxemburg lebende Person, die aufgrund einer schweren Behinderung keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, kann das RPGH beantragen.

Voraussetzungen

Um in den Genuss des RPGH zu gelangen, muss der Antragsteller:

  • zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 18 Jahre alt sein;
  • vor dem Alter von 65 Jahren eine um mindestens 30 % verminderte Erwerbsfähigkeit aufweisen, und zwar aufgrund:
  • einer körperlichen, geistigen, sensorischen oder psychischen Beeinträchtigung; und/oder
  • von die Beeinträchtigung verschlimmernden psychosozialen Schwierigkeiten;
  • einen Gesundheitszustand aufweisen, aufgrund dessen:
  • jegliche Arbeitsanstrengung gegenangezeigt ist; oder
  • die Arbeitsfähigkeit so gering ist, dass es unmöglich ist, einen Arbeitsplatz in einem gewöhnlichen oder behindertengerechten Umfeld an seine Bedürfnisse anzupassen;
  • über ein Aufenthaltsrecht auf dem luxemburgischen Staatsgebiet verfügen, dort seinen Wohnsitz haben und dort tatsächlich wohnen;
  • über ein Einkommen verfügen, das geringer als das RPGH ist.

Jede Person mit einer anerkannten Behinderung, die aufgrund einer Restarbeitsfähigkeit einer Berufstätigkeit nachgehen könnte, aber aus nicht selbst zu verantwortenden Gründen keine Beschäftigung als Arbeitnehmer findet.

Voraussetzungen

Um in den Genuss des RPGH zu kommen, müssen die Betroffenen:

  • als behinderte Arbeitnehmer anerkannt worden sein;
  • über ein Aufenthaltsrecht auf dem luxemburgischen Staatsgebiet verfügen, dort ihren Wohnsitz haben und dort tatsächlich wohnen;
  • aus nicht selbst zu verantwortenden Gründen keinen Zugang zu einer Beschäftigung als Arbeitnehmer haben;
  • über ein Einkommen verfügen, das geringer als das RPGH ist.

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