Beteiligte Die Beteiligten eines RPGH Antrages (RPGH)

Es gibt zwei Akteure im RPGH System:

  • Der Nationale Solidaritätsfonds, zuständig für die Verwaltung des RPGH (Anträge, Beschlüsse, Auszahlungen etc.).
  • Die Medizinische Kommission der Arbeitsagentur (ADEM)

Ablauf der RPGH Prozedur

Die Medizinische Kommission:

  • bestimmt die Erwerbsminderung des Antragstellers; und
  • entscheidet über seine Restfähigkeiten und seinen Gesundheitszustand.

Um das RPGH zu beziehen, muss der Zustand des Antragstellers aus medizinischer Sicht stabil sein. Ist sein Gesundheitszustand nicht ausreichend stabil, vertagt die Medizinische Kommission ihre Entscheidung.

Der Antragsteller wird binnen 2 Monaten ab Einreichen des Antrags per Einschreiben über die Entscheidung der Medizinischen Kommission informiert.

Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, übermittelt die Medizinische Kommission sie samt Antrag und aller Belege an den Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité - FNS).

Der FNS schickt dem Antragsteller einen Fragebogen, um die für die Bearbeitung seines Antrags erforderlichen Informationen zu ergänzen.

Der FNS prüft die Alters-, Wohnsitz- und Einkommensbedingungen und informiert den Antragsteller dann per Einschreiben über seinen Beschluss, und zwar spätestens 1 Monat nach Übermittlung der Entscheidung der Medizinischen Kommission.

Der FNS setzt die Medizinische Kommission von seiner Entscheidung in Kenntnis.

Wird das RPGH bewilligt, wird es dem Empfänger ab dem Datum des Antrags geschuldet. Es wird vom FNS gezahlt.

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