Und sie, auf welche finanziellen Hilfen des FNS haben sie Anspruch?

Sind Sie 65 Jahre oder älter oder beziehen Sie eine Alters- oder Hinterbliebenenrente und haben Schwierigkeiten, über die Runden zu kommen?

Oder leben Sie in einer Einrichtung oder betreuten Unterkunft und Ihre persönlichen Mittel reichen nicht aus, um die Kosten zu decken?

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es zwei neue Beihilfen, um ältere Menschen mit geringem Einkommen gezielt zu unterstützen: Eine Situation mit geringem Einkommen ist nicht endgültig: Ältere Menschen erhalten verstärkte Unterstützung durch verschiedene Leistungen des FNS.

  • Finanzielle Unterstützung für ältere Menschen (AFPA)
  • Zuschlag für ältere Menschen (COMPA)

Was wäre, wenn Sie zu den Betroffenen gehören, ohne es zu wissen?

Finanzielle Beihilfe für Senioren

Mit einem Betrag von bis zu 2400 € pro Person und Jahr soll die neue Finanzhilfe für Senioren Menschen mit geringem Einkommen konkret unterstützen und ergänzt die bereits bestehenden Maßnahmen der Lebenshaltungskostenbeihilfe und der Energieprämie.

Wer kann diese Beihilfe in Anspruch nehmen?

Sie können diese Beihilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie mindestens die folgenden Bedingungen erfüllen: Wie kann man den Antrag stellen?

  • Sie beziehen die Lebenshaltungskostenbeihilfe und/oder die Energieprämie und
  • Sie beziehen eine Alters-/Hinterbliebenenrente und/oder
  • Sie sind 65 Jahre oder älter.

Das Verfahren zur Beantragung dieser Beihilfe ist in das Antragsformular für die Lebenshaltungskostenbeihilfe und/oder die Energieprämie integriert. Daher sind für Personen, die bereits einen Antrag auf Lebenshaltungskostenbeihilfe und/oder Energieprämie gestellt haben und die Voraussetzungen erfüllen, keine weiteren Schritte erforderlich, um diese Beihilfe zu erhalten.

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Zuschuss für Senioren

Die Zulage soll älteren Menschen helfen, deren persönliche Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für Unterkunft und Dienstleistungen zu decken:

  • einer zugelassenen Unterkunftseinrichtung für ältere Menschen oder
  • einer zugelassenen betreuten Unterkunft

Die Zulage deckt:

  • die Kosten für Unterkunft,
  • Pflege und Bereitstellung von Wäsche (Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen),
  • das Waschen und Kennzeichnen der privaten Wäsche (außer chemische Reinigung),
  • die grundlegenden Hygieneartikel (Körper, Haare, Gesicht, Hände, Zähne, Ohren, Nägel),
  • einen Fernseher, ein Telefon und einen Internetanschluss mit den Grundabonnements.
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