Zuschuss für Senioren
Inkrafttreten der neuen Leistung „Zuschuss für Senioren“ ab dem 1. Januar 2026
Die Abgeordnetenkammer hat das Gesetz vom 18. Juli 2025 verabschiedet, mit dem der nationale Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité – FNS) ermächtigt wird, sich an den Kosten für Leistungen und Dienstleistungen in anerkannten Einrichtungen für ältere Menschen sowie in anerkannten betreuten Wohnformen zu beteiligen.
Die neue Leistung „Zuschuss für Senioren“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Wesentliche Verbesserungen für die Begünstigten
Das neue Gesetz bringt im Vergleich zur bisherigen Regelung mehrere wichtige Verbesserungen mit sich:
Angepasste Beteiligung an dem Pensionspreis
Der Beitrag des FNS kann künftig bis zur Höhe des durchschnittlichen Pensionspreises gewährt werden, der jährlich im Nationalen Register für Dienstleistungen für ältere Menschen (www.infosenior.lu) ausgewiesen wird.
Liegt der tatsächliche Pensionspreis unter diesem Durchschnittswert, erfolgt die Beteiligung des FNS bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Betrags.
Die Ergänzungsleistung ist somit nicht mehr pauschal, sondern wird jährlich an die tatsächliche Preisentwicklung im Sektor angepasst.
Zuschlag zur Deckung grundlegender Bedürfnisse
Zur Sicherstellung eines würdevollen Lebens wird dem Beitrag des FNS ein monatlicher Zuschlag von 271,05 Euro (Indexstand 968,04) hinzugefügt. Dieser Zuschlag umfasst insbesondere:
- die Bereitstellung und regelmäßige Pflege von Bettwäsche sowie Hand- und Waschlappen;
- das Kennzeichnen und regelmäßige Waschen der persönlichen Wäsche (ausgenommen chemische Reinigung);
- die regelmäßige Bereitstellung grundlegender Körperpflegeprodukte;
- die Bereitstellung eines Fernsehgeräts, eines Telefonanschlusses sowie eines Internetzugangs inklusive Grundabonnements.
Besserer Schutz der persönlichen Einkünfte
Bei der Berechnung der Leistung werden persönliche Einkünfte bis zu 629,23 Euro (Indexstand 968,04) nicht berücksichtigt, sodass den Begünstigten ein größerer Betrag ihrer eigenen Mittel frei zur Verfügung steht.
Erhöhte finanzielle Beteiligung des FNS
Die neuen Berechnungsmodalitäten führen zu einer erhöhten Beteiligung des nationalen Solidaritätsfonds an den Kosten der in diesem Rahmen erbrachten Leistungen und Dienstleistungen und stärken damit die Unterstützung von älteren Menschen mit begrenzten finanziellen Ressourcen.
Weitere Informationen
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nationalen Solidaritätsfonds gerne zur Verfügung:
📞 49 10 81-423 / 594
✉️ info@fns.public.lu
Ein Online-Rechner wird hier ab Anfang 2026 zur Verfügung stehen.
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