Zum
Änderung des Gesetzes über das Einkommen für schwerbehinderte Personen
Der Nationale Solidaritätsfonds teilt Ihnen mit, dass die Abgeordnetenkammer den ihr durch den Minister für Familie und Integration, Herrn Max Hahn, vorgelegten Gesetzentwurf verabschiedet hat, der die Rückerstattung des Einkommens für schwerbehinderte Personen aus dem Nachlass des Leistungsbeziehers abschafft.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten am 24.07.2023 in Kraft, sodass der Nationale Solidaritätsfonds ab diesem Datum keine Rückerstattung des Einkommens für schwerbehinderte Personen mehr einfordern wird.
Die auf die Immobilien des Leistungsbeziehers eingetragenen gesetzlichen Hypotheken werden ebenfalls gelöscht.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Nationalen Solidaritätsfonds gerne zur Verfügung (Tel.: 49 10 81 – 424/331).
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