FAQ Häufig gestellte Fragen zur Sonderzulage für schwerbehinderte Personen (ALHAND)

Kann ich noch einen Antrag auf Sonderzulage für schwerbehinderte Personen stellen?

Es kann kein neuer Antrag gestellt werden, da das Gesetz über die Zulage für schwerbehinderte Personen durch das Gesetz über die Pflegeversicherung ersetzt wurde. Die beiden Leistungen können nicht zusammen gezahlt werden.

Muss ich in Luxemburg wohnhaft sein?

Der Wohnsitz in Luxemburg ist eine Voraussetzung, um weiterhin die Sonderzulage für schwerbehinderte Personen zu beziehen.

Ich beziehe Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der CNS wird die Zahlung der Sonderzulage für schwerbehinderte Personen eingestellt und es können Vorschüsse bis zur Höhe der bezogenen Leistung bei der Nationalen Gesundheitskasse beantragt werden.

Ablehnung der Pflegeversicherung/Verzicht auf Leistungen aus der Pflegeversicherung

Bei einer Ablehnung der Pflegeversicherung oder, wenn der Antragsteller auf die Leistungen der Pflegeversicherung verzichtet, ist eine erneute Gewährung der Zulage für schwerbehinderte Personen möglich.

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