Zuschuss für gerontologische Dienstleistungen
Die Sozialgesetzgebung sieht die Gewährung von Zusatzleistungen für den „Aufenthalt in Seniorenheimen“ für Personen vor, die auf unbestimmte Zeit in:
- einem integrierten Zentrum für ältere Menschen (centre intégré pour personnes âgées - CIPA) (Seniorenheim) leben;
- einem Pflegeheim oder einer anderen sozialmedizinischen Einrichtung für Tages- und Nachtbetreuung aufgenommen werden;
und deren persönliche finanzielle Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für die Unterbringung und die zusätzlichen Kosten (Eigenbedarf) zu decken.
Die Zusatzleistungen für den „Aufenthalt in Seniorenheimen“ betreffen die Unterbringungskosten, die nicht durch die Leistungen der Sozialversicherung abgedeckt sind. Sie können mit den Leistungen der Pflegeversicherung kumuliert werden.
Die Zusatzleistungen werden vom Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) übernommen, der die Leistungen monatlich an die Einrichtung, in der der Antragsteller untergebracht ist, und nicht an Letzteren zahlt. Die Einrichtung muss gemäß dem Gesetz zugelassen sein und sich in Luxemburg befinden.
Folgende Pflichtleistungen sind von der betreffenden Einrichtung zu erbringen, und ihre Kosten fließen pauschal in die Basiskosten ein:
- Unterbringung;
- Sicherheit und Gesundheit;
- Hilfe bei der Ausführung der Aktivitäten des täglichen Lebens;
- soziokulturelle Animation;
- individuelle Kompetenzförderung;
- philosophischer und religiöser Beistand.
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