Erhalt Vorgehensweise und Details
Antragsstellung
Das Antragsformular kann unten in der Rubrik „Formulare“ heruntergeladen werden.
Der Antrag auf Erziehungspauschale umfasst die Informationen über den antragstellenden Elternteil und die Kinder, für die die Pauschale beantragt wird.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss dem Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité - FNS) wie folgt zugehen:
- per Post: Postfach 2411 / L-1024 Luxemburg; oder
- per E-Mail: feduc.fns@secu.lu.
Es wird empfohlen, den Antrag auf Erhalt der Erziehungspauschale 1 bis 2 Monate vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres zu stellen. Der Antrag kann auch nach Erreichen des Alters von 65 Jahren gestellt werden. In diesem Fall wird die Leistung ab dem Monat fällig, in dem der Antrag bearbeitet wurde.
Belege
Dem Antrag sind ein Bankidentitätsnachweis und eine Geburtsurkunde für jedes Kind beizufügen.
Entstehen des Rechtsanspruchs
Der antragstellende Elternteil erhält die Erziehungspauschale ab Antragsstellung unter der Voraussetzung, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits 65 Jahre alt ist.
Rechtsmittel
Gegen den Bescheid des Nationalen Solidaritätsfonds kann beim Schiedsgericht der Sozialversicherung (Conseil arbitral de la Sécurité sociale - CASS) Widerspruch eingelegt werden. Gegen das Urteil des CASS kann vor dem Obersten Schiedsgericht der Sozialversicherung (Conseil supérieur de la Sécurité sociale - CSSS) Berufung eingelegt werden.
Die Rechtsmittel sind jeweils schriftlich innerhalb einer Frist von 40 Tagen ab Zustellung des Bescheids oder des Urteils einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist sind die Rechtsmittel nicht mehr zulässig, und die jeweilige Entscheidung ist rechtskräftig.
Zum letzten Mal aktualisiert am