Erhalt Vorgehensweise und Details

Antragsstellung

Das Antragsformular kann unten in der Rubrik „Formulare“ heruntergeladen werden.

Der Antrag auf Erziehungspauschale umfasst die Informationen über den antragstellenden Elternteil und die Kinder, für die die Pauschale beantragt wird.

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss dem nationalen Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité - FNS) wie folgt zugehen:

Es wird empfohlen, den Antrag auf Erhalt der Erziehungspauschale 1 bis 2 Monate vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres zu stellen. Der Antrag kann auch nach Erreichen des Alters von 65 Jahren gestellt werden. In diesem Fall wird die Leistung ab dem Monat fällig, in dem der Antrag bearbeitet wurde.

Belege

Dem Antrag sind ein Bankidentitätsnachweis und eine Geburtsurkunde für jedes Kind beizufügen.

Entstehen des Rechtsanspruchs

Der antragstellende Elternteil erhält die Erziehungspauschale ab Antragsstellung unter der Voraussetzung, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits 65 Jahre alt ist.

Rechtsmittel

Wenn eine betroffene Person mit einer Entscheidung des Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) nicht einverstanden ist, kann sie innerhalb von 40 Tagen ab dem Datum der Bekanntgabe der Entscheidung beim Verwaltungsrat des Nationalen Solidaritätsfonds Beschwerde einlegen.

Gegen Entscheidungen des Verwaltungsrats des Nationalen Solidaritätsfonds kann innerhalb von 40 Tagen beim Vorsitzenden des Schiedsrats für soziale Sicherheit Berufung eingelegt werden.

Gegen die Urteile des Schiedsrats für soziale Sicherheit kann innerhalb von 40 Tagen beim Obersten Rat für soziale Sicherheit Berufung eingelegt werden.

Gegen letztinstanzliche Entscheidungen des Schiedsrats für Sicherheit und Urteile des Obersten Rates für soziale Sicherheit kann innerhalb von 40 Tagen Kassationsbeschwerde eingelegt werden.

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