Betrag Höhe der Erziehungspauschale
Die Höhe dieser Leistung ist auf 86,54 Euro brutto pro Monat und Kind festgesetzt.
Die Erziehungspauschale wird im Voraus gezahlt.
Eine etwaige Berichtigung der einbehaltenen Steuerschuld erfolgt entweder über den Lohnsteuerjahresausgleich oder durch Einreichung einer Einkommensteuererklärung. Für alle Fälle wird eine jährliche Bescheinigung über die Erziehungspauschale versandt.
Bei bestimmten Empfängern einer Zusatzaltersrente wird dieser zusätzliche Betrag von der Erziehungspauschale abgezogen. Dieser Abzug betrifft dementsprechend nur die Zusatzaltersrente bzw. den Teil der Zusatzaltersrente, die/der nach der Berücksichtigung der Erziehungsjahre für das/die minderjährige(n) Kind/Kinder zwecks Vervollständigung der Anwartschaftszeit, um in den Genuss der Rente gelangen zu können, bezogen wird.
Die Erziehungspauschale unterliegt den in Rentenangelegenheiten vorgesehenen Sozial- und Steuerabgaben.
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