Empfänger Zielgruppe der Erziehungspauschale

Eine Erziehungspauschale wird dem Elternteil (sowie jeder anderen Person anstelle der Eltern) gewährt, der zum Zeitpunkt der Geburt oder der Adoption des Kindes in Luxemburg ansässig war und tatsächlich dort wohnhaft war.

Voraussetzungen

Der Elternteil oder die Person anstelle der Eltern:

  • muss 65 Jahre alt sein;
  • muss zum Zeitpunkt der Geburt oder der Adoption des Kindes tatsächlich in Luxemburg wohnhaft gewesen sein oder gemäß einem bi- oder multilateralen Abkommen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme versichert gewesen sein;
  • darf die Babyjahre für das Kind, für das die Erziehungspauschale beantragt wird, nicht in Anspruch nehmen (weder für sich selbst noch für den Ehepartner).

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