Betrag
Berechnung des Zuschusses für die Unterkunft
Die Höhe des monatlichen Zuschusses hängt ab von:
- dem nationalen Durchschnittspreis für zugelassene Einzelzimmer;
- dem Preis des dem Begünstigten angebotenen Zimmers oder der Unterkunft (bei einem Doppelzimmer wird der Preis durch zwei geteilt);
- einem Pauschalzuschlag zur Deckung bestimmter Dienstleistungen und Produkte;
- den persönlichen Mitteln des Begünstigten und seines Ehepartners/Partners nach Abzug eines monatlichen Freibetrags von 629,23 € bei einem gewichteten Lebenshaltungskostenindex von 100 (1. Januar 1948) .
Wenn der Preis für die Unterkunft über den Durchschnitt oder den geltenden Preis hinaus steigt, muss die Einrichtung:
- den Preis auf (oder unter) dem Durchschnittsniveau halten oder
- dem Begünstigten den Umzug in ein anderes Zimmer oder eine andere zugelassene Einrichtung ermöglichen.
Ermittlung der persönlichen Mittel
Die persönlichen Mittel umfassen alle monatlichen Nettoeinkünfte des Antragstellers (und gegebenenfalls seines Ehepartners/Partners): Gehälter, Renten, Entschädigungen, Einkünfte aus dem REVIS usw.
Nicht berücksichtigt werden: Familien-, Geburts- oder Schulanfangszulagen, staatliche Beihilfen und freiwillige Hilfen.
Berücksichtigung des Vermögens
Das bewegliche Vermögen (Ersparnisse, Kapitalanlagen usw.) ist Teil der persönlichen Mittel und muss vor jeder Unterstützung durch den Fonds verwendet werden.
Wenn es 24.201€ NI 968,04 übersteigt, wird der Antrag abgelehnt.
Diese Obergrenze verdoppelt sich für ein Paar, wenn beide von dem Antrag betroffen sind.
Das Immobilienvermögen (Immobilien in Luxemburg oder im Ausland) wird ebenfalls berücksichtigt.
Sein Wert wird in Form einer Leibrente nach offiziellen Tarifen berechnet.
Situation, in der nur ein Ehepartner oder Partner untergebracht ist
Wenn nur einer der Ehepartner oder Partner in einer Einrichtung untergebracht ist, behält der zu Hause verbleibende Ehepartner oder Partner ein Mindesteinkommen:
- das dem sozialen Mindestlohn entspricht, wenn er über ein Einkommen verfügt;
- oder das den Leistungen des REVIS entspricht, wenn er kein Einkommen bezieht.
Darüber hinaus können die Wohnkosten (Miete oder Rückzahlung eines Immobilienkredits) bis zu einem Höchstbetrag von 1.936,08 € NI 968,04 pro Monat abgezogen werden.
Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen
- Die von Eltern, Adoptiveltern oder Partnern zu zahlenden Unterhaltszahlungen werden bei der Berechnung der Ergänzung berücksichtigt.
- Werden diese nicht gezahlt, kann der Fonds den Begünstigten auffordern, seine Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen.
- Wenn der Begünstigte keine Ansprüche geltend macht oder darauf verzichtet, kann der Fonds einen Pauschalbetrag für die Ergänzung berechnen.
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